Interessiert? So geht es weiter:
Zunächst gilt es noch ein paar
formale Anforderungen zu erfüllen.
- Sie müssen (am Ende der Ausbildung) mindestens 20 Jahre alt sein.
Ausnahmen sind möglich.
- Sie brauchen mindestens den
Hauptschulabschluss an einer deutschen Schule
oder einen vergleichbaren ausländischen Abschluss in Kombination mit einer
Sprachprüfung.
- Sie sollten den
(Auto)Führerschein nicht in Verbindung mit Alkohol oder Betäubungsmitteln
verloren haben.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, kontaktieren Sie mich (Tel.
01637490154).
Wir werden uns dann zusammensetzen, um in einem Gespräch, mit Hilfe eines kurzen
Tests,
gemeinsam fest zu stellen, ob der Lokführerberuf das richtige für Sie ist.
Dann müssen Sie noch zur
Arbeitsagentur, um dort einen sogenannten „Bildungsgutschein“ zu beantragen.
Damit wird die Kostenübernahme der Ausbildung durch die Arbeitsagentur geregelt.
Abschließend mache ich für Sie einen Termin bei einem amtlich anerkannten Bahnarzt aus.
Dort werden die „medizinische und psychologische Eignung“ festgestellt.
Im medizinischen Teil werden Sie
durch den Arzt auf schwere Krankheiten,
sowie Ihr Hör- und Sehvermögen untersucht. In einer Urinprobe wird nach Spuren
von Drogen gefahndet.
Die „psychologische“
Eignungsuntersuchung ist eine Art Reaktionstest.
Das war die letzte Hürde. Anschließend kann es losgehen!